Drittes Geschlecht in Geburtsurkunde
In einem Fall aus Frankreich ging es um das dritte Geschlecht. Ein biologisch intersexueller Mensch wollte die Zuschreibung "männlich" in seiner Geburtsurkunde durch "intersexuell" oder "neutral" ersetzen lassen. Die französischen Behörden weigerten sich – und bekamen vor dem EGMR Recht.
Die unterlassene Eintragung verstoße nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK, so der EGMR (Urt. v. 31.01.2023, Beschw.-Nr. 76888/17). Das französische Recht sei auf der Grundlage von zwei Geschlechtern aufgebaut. Die Entscheidung, ob man ein drittes Geschlecht anerkennen wolle, müsse der Gesetzgeber treffen, nicht die Justiz, entschied der Straßburger Gerichtshof.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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