Sollte man kennen: Zehn wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2023

von Dr. Franziska Kring

01.01.2024

Brandenburg muss Namen von Stasi-Richtern nicht nennen

Seit Jahren recherchiert der Bild-Journalist Hans-Wilhelm Saure zu Juristen mit Stasi-Vergangenheit, die nach der Wiedervereinigung als Richter und Staatsanwälte in Brandenburg tätig waren bzw. sind. Vom Land Brandenburg wollte er deshalb die Namen von 13 Richtern und einem Staatsanwalt wissen, die mit der Stasi in Verbindung gebracht werden. Außerdem wollte er erfahren, ob gegen sie belastende Erkenntnisse vorliegen. Das Land Brandenburg weigerte sich, die Namen zu nennen.

Vor dem EGMR war Saure teilweise erfolgreich. Wegen der vorrangigen Persönlichkeitsrechte müssen die Namen der Personen nicht offengelegt werden. Anderes gilt aber für Informationen zu belastenden Erkenntnissen. Die Weigerung des Landes verstoße in dieser Hinsicht gegen die EMRK, entschieden die Richterinnen und Richter in Straßburg (Urt. v. 28.03.2023, Beschw.-Nr. 6091/16).

Der Reporter kündigte umgehend an, die ihm zustehenden Informationen einzufordern.    

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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