8 - Anleiheankäufe: Die EZB darf das
Auch mit dem Ankauf von Staatanleihen musste sich der EuGH befassen – auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das steht der Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) kritisch gegenüber, mit der Deflationsgefahren begegnet, das wirtschaftliche Wachstum gefördert, dem Rückgang der Realzinssätze entgegen gewirkt und die Kreditvergabe der Geschäftsbanken ausgeweitet werden sollte. Die EZB hatte das Programm im März 2015 beschlossen, seitdem kaufte sie jeden Monat für 60 Milliarden Euro öffentliche Anleihen von Mitgliedstaaten auf den Finanzmärkten. Das Gesamtvolumen dieser Käufe beträgt inzwischen mehr als 2,5 Billionen Euro. Das BVerfG befürchtete eine verdeckte Staatsfinanzierung zu Lasten des deutschen Steuerzahlers.
Der EuGH entschied hingegen, das Programm verstoße nicht gegen das Unionsrecht. Es gehe nicht über das Mandat der EZB hinaus und verletze auch nicht das Verbot der monetären Finanzierung (Urt. v. 11.12.2018, Az. C-493/17).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32795 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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