Sollte man kennen: 10 wich­tige Urteile des EuGH

von Tanja Podolski

18.12.2018

6 - Chefarzt: Kündigung nach Wiederheirat

Wie katholisch muss der Chefarzt einer Klinik sein? Das wird das BAG im Februar noch mal zu untersuchen haben. Der EuGH hat dazu die Eckdaten vorgegeben: Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch einen katholischen Arbeitgeber wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen (Urt. v. 11.09.2018, Az. C-68/17).

Ein angestellter katholischer Chefarzt eines durch die Caritas betriebenen katholischen Krankenhauses hatte erneut geheiratet und bekam dafür die Kündigung. Doch so einfach ist das nicht: Auch die Kirchen müssten sich gerichtlich überprüfen lassen – das hatte der EuGH schon im Fall Egenberger entschieden.

Die nationalen Gerichte müssten also auch im Fall des Chefarztes schauen, ob die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstelle. Der EuGH teilte seine Zweifel mit, ob die Akzeptanz des von der katholischen Kirche befürworteten Eheverständnisses für die Tätigkeit als Chefarzt wirklich eine wesentliche berufliche Anforderung darstelle. Ob das BAG das genau so sieht, werden die Erfurter Richter am 20. Februar verkünden.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32795 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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