Sollte man kennen: 10 wich­tige Urteile des EuGH

von Tanja Podolski

18.12.2018

4 - Filesharing und Familienangehörige

Tatsächlich deckt sich die Entscheidung des EuGH zum Filesharing mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Die pauschale Erklärung, ein Familienmitglied nutze ebenfalls den Internetanschluss, reicht nicht aus, um sich in einem Schadensersatzprozess wegen illegalem Filesharing rauszureden, entschied der EuGH (Urt. v. 18.10.2018, Az. C-149/17). Der Anschlussinhaber müsse zumindest nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung des Anschlusses durch dieses Familienmitglied mitteilen.

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in seiner "Afterlife"-Entscheidung geurteilt, es sei ausreichend, wenn der Anschlussinhaber offenlege, wer bei ihm zu Hause zum Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung noch Zugang zum Internet hatte - mehr könne von ihm zum Schutz der Familiensphäre nicht verlangt werden. Zwar wurden vor dem BGH durchaus Familienmitglieder als Zeugen vernommen. Die Beweislast für den Anspruch liegt aber beim Rechteinhaber. Kann der die täterschaftliche Haftung nicht beweisen, ist das im Einzelfall hinzunehmen, so die Meinung in Karlsruhe.

Der Spruch aus Luxemburg steht damit im Einklang mit den Grundsätzen des BGH: Nach wie vor wird der Tatrichter den Vortrag der Parteien mit den Mitteln des Zivilprozesses zu beurteilen und letztlich unter Anwendung der allgemeinen Beweislastregeln die Frage nach der Verantwortlichkeit zu klären haben.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32795 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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