Sollte man kennen: 10 wich­tige Urteile des EuGH

von Tanja Podolski

18.12.2018

5 - Fall Egenberger: Bewerberauswahl nach Religionszugehörigkeit

Der Fall Egenberger rollte das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland neu auf: § 9 Abs. 1 1. Alt. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stehe nicht in Einklang mit der Antidiskriminierungsrichtlinie und dürfe daher nicht mehr angewendet werden, urteilte der EuGH (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-414/16). Die EU-Grundrechtcharta gehe ebenfalls vor.

Die Kirchen können sich nicht mehr pauschal auf ihr aus Art. 140 Grundgesetz (GG) i. V. m. Art 137 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung abgeleitetes Selbstbestimmungsrecht berufen. Dieses beinhaltet, dass sich die Kirchen ihre Arbeitnehmer anhand der Religion selbst aussuchen dürfen. Mit dem EuGH-Urteil müssen sie sich nun eine Überprüfung ihrer Entscheidung durch die nationalen Gerichte mindestens in Hinblick auf die drei Kriterien "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" gefallen lassen.

Das BAG hat den Fall bereits entschieden: Die Kirche kann gegenüber einer konfessionslosen Bewerberin für eine Referentenstelle nicht auf die fehlende Religionszugehörigkeit verweisen, um sie abzulehnen (Urt. v. 25.10.2018, Az.: 8 AZR 501/14). Die Frau bekam eine Entschädigung zugesprochen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32795 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen