7 - Schülerreferat: Urheberrechte beim Foto-Upload
So bedeutsam können Schülerreferate sein: Eine Schule in Nordrhein-Westfalen veröffentlichte auf ihrer Internetseite ein Foto einer Stadt in Spanien als Teil eines Schülerreferats. Das Foto war zuvor auf einer anderen Website, auf die auch hingewiesen wurde, frei zugänglich. Dennoch bedürfe es bei der erneuten Verwendung der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, entschied der EuGH (Urt. v. 07.08.2018, Az. C-161/17). Das Foto werde beim erneuten Einstellen einem neuen Personenkreis zugänglich gemacht.
Vom EuGH und auch vom BGH gibt es bereits Entscheidungen zu Hyper- und Inline-Linkings (Framing). Diese Rechtsprechung des EuGH greife beim ganz neuen Hochladen des Werkes jedoch nicht. In diesem Fall werde es dem Urheber unmöglich gemacht oder zumindest erheblich erschwert, die neue Wiedergabe des Fotos zu beenden.
Hyperlinks seien im Internet heutzutage zwar unverzichtbar, das sieht auch der EuGH so. Sie ermöglichten die Verbreitung von Informationen im Internet, das sich eben durch die Verfügbarkeit immenser Informationsmengen auszeichne. Das gelte aber nicht, wenn keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers vorgelegen habe.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32795 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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