1926 – Keine "Goldenen Zwanziger", aber Lustiges im Archiv der civilistischen Praxis
Im Geschichtsunterricht hören die Kinder heutzutage, dass es eine kurze Zeit gab, in der die Republik von Weimar eine Überlebenschance hatte, in der es wirtschaftlich und politisch aufwärts ging.
Allzu golden war auch diese Zeit nicht. Im "Archiv für civilistische Praxis" fragte beispielsweise der Bonner Professor Gerhart Husserl (1893-1973) nach der „Rechtskraft des sogenannten Papiermarkurteils“, also nach den zivilrechtlichen Folgen der Hyperinflation der vorangegangenen Jahre. Die wirtschaftliche Katastrophe war ein Hauptgegenstand der juristischen Diskussionen.
Golden war die Zeit also nicht, aber man durfte sogar im ehrwürdigen "Archiv" wieder launige Aufsätze veröffentlichen. Der Tübinger Professor Max (von Rümelin klärte über den "Grenzbock im Zivilrecht" (Archiv für Civilistische Praxis 1926, S. 88-94) auf, eine typische Juristenschrulle: Das Oberlandesgericht Celle hatte am 20. März 1925 zum Unwillen der Rechtswissenschaft über die Rechte an einem Rehbock befunden, der auf der Grenze zwischen zwei Jagdrevieren geschossen worden war, was dem Jägersmann eine Verurteilung wegen Jagdvergehens einbrachte – das Hinterteil des Viechs lag beim Nachbarsjäger.
Bild: Bobspicturebox (Own work) CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Martin Rath, Für das Recht in 2016: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18008 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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