Für das Recht in 2016: Ein Jahr­hun­dert­rück­blick

von Martin Rath

01.01.2016

Was 2016 im Recht bringen wird? Der Prognose hilft ein Blick in die Vergangenheit. Wie schnell hat man sich an erstaunliche Rechtsentwicklungen gewöhnt? Martin Rath über Pranger in 2006, Richter-Komplexe 1946 und das gar nicht goldene 1926.

Was das neue Jahr im Recht bringen wird, das schlagen wir im Gesetzblatt unseres Vertrauens nach oder enträtseln es aus den Windungen der Dogmatik, der aktuell laufenden Gesetzgebung und anhängigen Verfahren.

Der europäische Einigungsprozess erzeugt offenbar nicht mehr jene Hoffnungen, die über Jahrzehnte in ihn gesetzt wurden, weltweite Migrationsbewegungen kündigen sich vielleicht eher an, als dass sie Menschen bereits in wirklich großer Zahl nach Europa und Deutschland geführt hätten. Und was ist  heutzutage schon ein großer Tarifkonflikt bei der Lufthansa gegen eine ernsthafte Wirtschaftskrise in China?

In der Unübersichtlichkeit der Gegenwart und – womöglich nahen – Zukunft tut vielleicht ein Blick in die Vergangenheit, auf ihre erstaunlichen Rechtsentwicklungen und die Reaktionen der Menschen darauf gut Ein kleiner Marsch in Zehn-Jahres-Schritten zurück bis ins Jahr 1916 …

Zitiervorschlag

Martin Rath, Für das Recht in 2016: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18008 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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