Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.
An der sagenumwobenen Loreley ist schon das eine oder andere Schiff auf Grund gelaufen. Für eine Yacht-Eigentümerin wurde die Havarie ihres Schiffes nun teuer.
Ein trans Mann, der ein Kind gebärt, kann im Geburtenregister nicht als Vater registriert werden. Umgekehrt eine trans Frau, aus deren Samen ein Kind entstanden ist, nicht als Mutter. Diese BGH-Rechtsprechung bestätigte nun der EGMR.
Lehrkräfte einer 10. Klasse dürfen gendern, so das VG Berlin. Das verdient Zustimmung, obwohl Gendern aktuell ein Rechtschreibfehler ist. Der Staat kann Rechtschreibung anordnen, solange Schülern die nötige Sprachkompetenz noch fehlt.
Anlässlich des Endes der Corona-Pandemie werben Juristen bei LTO für ein von ihnen vorgeschlagenes Epidemiegesetz. Indes sollten wir nicht die Begrenztheit der Corona-Bekämpfung in die Zukunft fortschreiben, meint Stephan Vielmeier.
Kann der Klimawandel Menschenrechte verletzen? Mit dieser Frage musste sich der EGMR am Mittwoch erstmals befassen. Die Klimaseniorinnen wollen die Schweiz zu mehr Klimaschutz bewegen – und zeigen sich optimistisch.
Ein Investorenkonsortium aus Allianz Capital Partners, AIP und Norges Bank erwirbt eine Minderheitsbeteiligung an einem in der Nordsee zu errichtenden Windpark. Allen & Overy sowie Clifford Chance beraten zur Transaktion.
Das BVerfG wird wie geplant über die Wahlrechtsreform der großen Koalition aus dem Jahr 2020 entscheiden. Ein Antrag der damaligen Oppositionsparteien, das Verfahren angesichts der Reform der Ampel ruhen zu lassen, hat das Gericht abgelehnt.