Fristberechnungen sind immer fehleranfällig. Eine Anwältin wollte die Berufungsbegründungsfrist vom 31. Mai auf den 28. Juni verlängern - offensichtlich ein Tippfehler, findet das BVerwG. Das OVG war anderer Meinung.
Bayerns Justizministerium wird die Prüfungsstandorte Passau und Bayreuth für die Zweite Juristische Staatsprüfung nun doch erhalten. Eigentlich sollten sie zugunsten des E-Examens gestrichen werden, dafür hagelte es jedoch Kritik.
In der saarländischen Verfassung wird der Schutz vor Benachteiligung "aus rassistischen Gründen" verankert. Der Begriff der "Rasse" wird damit ersetzt, um sprachlich klarzustellen, dass es keine verschiedenen Menschenrassen gibt.
Nach höchst umstrittenen Äußerungen von Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident und Rechtsausleger Maaßen wollte die CDU-Spitze diesen aus der Partei ausschließen. Das zuständige Kreisparteigericht Thüringen hat dies nun abgelehnt.
Karlsruhe hat per einstweiliger Anordnung eine Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch vor der Sommerpause gestoppt. Eine bemerkenswerte Respektlosigkeit gegenüber dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag.
Nachdem der Verkauf an ein chinesisches Unternehmen untersagt wurde, findet Elmos in den USA einen Abnehmer für die Wafer-Produktionsstätte in Dortmund.
Der Hamburger Verfassungsschutz durfte den islamischen Verein IZH in seinem Bericht 2019 als "extremistisch" bezeichnen. Nur andere, einzelne Passagen über den IZH dürfen in dem Bericht nicht mehr veröffentlicht werden, so das VG.
Erst erhielt Christian Lindner einen Kredit von der BBBank, dann sprach er als Bundesfinanzminister ein Grußwort für diese. Sein Ministerium muss der Presse dazu nun entsprechende Nachfragen beantworten, so das VG Berlin.