Nach höchst umstrittenen Äußerungen von Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident und Rechtsausleger Maaßen wollte die CDU-Spitze diesen aus der Partei ausschließen. Das zuständige Kreisparteigericht Thüringen hat dies nun abgelehnt.
Die Entscheidung geht aus einem Beschluss des Gremiums hervor, der am Dienstag aus Maaßens Umfeld verbreitet wurde und der dpa vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Grundlage für die Entscheidung sei eine mündliche Verhandlung vom 23. Juni, heißt es in dem Beschluss.
Das Kreisparteigericht spricht gegen Maaßen lediglich einen "Verweis" wegen eines Gastbeitrags im Online-Magazin "Die Weltwoche" aus. Vorwurf ist, dass er darin einen "linken Flügel der CDU" zu einer "Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien" zugeordnet hatte.
Nach dem Beschluss des Gremiums soll Maaßen auch seine zwischenzeitlich entzogenen Mitgliederrechte wiederbekommen. Der CDU-Bundesvorstand hatte im Februar die Einleitung des Parteiausschlussverfahrens beschlossen. Gerechnet wurde schon damals mit einem längeren, schwierigen Verfahren.
"Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen"
Maaßen war in der Vergangenheit mehrfach mit Äußerungen vom rechten Rand aufgefallen. Einer Aufforderung der Parteispitze zum Austritt aus der CDU kam er jedoch nicht nach und hatte in einer Stellungnahme Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurückgewiesen. Die CDU-Führung hatte dem 60-Jährigen unter anderem vorgehalten, eine "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen" zu gebrauchen.
Das langjährige CDU-Mitglied Maaßen war bei der Bundestagswahl 2021 in Thüringen erfolglos als Direktkandidat der CDU angetreten. Er hat in der Partei kein Amt und keine Funktionen. Seit Ende Januar ist er Bundesvorsitzender der konservativen Werte-Union, die aber keine Organisation der CDU ist.
Ausschlussverfahren gelten generell als schwierig, die Anforderungen dafür sind hoch - bei der SPD etwa waren mehrere Anläufe nötig, um Thilo Sarrazin aus der Partei zu werfen. Auch bei Maaßens Verfahren wird mit einer womöglich jahrelangen Auseinandersetzung gerechnet. Gegen den Beschluss des Kreisparteigerichts kann Beschwerde eingelegt werden - dann wäre das Landesparteigericht in Thüringen die nächste Instanz. Wenn wiederum gegen dessen Entscheidung Beschwerde eingereicht würde, müsste das Bundesparteigericht entscheiden.
Maaßen bezeichnete die Entscheidung aus Thüringen als "schallende Ohrfeige" für den Bundesvorsitzenden Friedrich Merz. "Ich hoffe, dass Herr Merz jetzt besser beraten ist, und sich jetzt nicht die nächste Abfuhr in der nächsten Instanz einhandelt", sagte er "Bild".
lfo/dpa/LTO-Redaktion
Parteigericht lehnt Parteiausschluss des Rechtsauslegers ab: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52218 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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