Verfassungsänderung im Saarland: Die "Rasse" fliegt aus der Ver­fas­sung

12.07.2023

In der saarländischen Verfassung wird der Schutz vor Benachteiligung "aus rassistischen Gründen" verankert. Der Begriff der "Rasse" wird damit ersetzt, um sprachlich klarzustellen, dass es keine verschiedenen Menschenrassen gibt.

Die Verfassung des Saarlandes kennt künftig keine "Rasse" mehr. Dies sieht eine Verfassungsänderung vor, die das Landesparlament am Mittwoch in erster Lesung auf den Weg gebracht hat. Die Änderung wurde mit der Mehrheit der regierenden SPD und der oppositionellen CDU bei Ablehnung durch die AfD an den Verfassungsausschuss überwiesen. An der späteren Zustimmung mit einer Zweidrittel-Mehrheit besteht deshalb kein ernsthafter Zweifel.

Bisher besagt Art. 12 der Landesverfassung unter anderem, dass niemand wegen "seiner Rasse" benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Künftig soll der entsprechende Satz lauten: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden."

In der Begründung dazu heißt es, die Verwendung des Begriffs der "Rasse" könne den Eindruck erwecken, dass unterschiedliche biologische "Menschenrassen" existierten. Dies sei "fachlich falsch und entstammt einer Ideologie, die wir als weltoffene, zugewandte, saarländische Gesellschaft nicht tolerieren".

Der Abgeordnete Roland Theis (CDU) sagte, die Idee, Menschen in Kategorien einteilen zu können, und die entsprechende Zuschreibung unterschiedlicher Wertigkeiten sei gefährlich: "Sie tötet und sie hat viel Leid und Unheil nicht nur in unserem Land gebracht."

Die schwierige Suche nach einer Alternativformulierung auf Bundesebene

Die Diskussion um das Diskriminierungsmerkmal der "Rasse" gibt es auf Bundesebene schon knapp drei Jahre, seit die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Diskussionsentwurf die Änderung des Art. 3 Grundgesetz (GG) vorgeschlagen hatte. Eine Änderung auf Bundesebene ist bisher aber daran gescheitert, dass sich die Parteien nicht auf eine gleichwertige Formulierung einigen konnten. Schließlich darf eine sprachliche Neufassung das Schutzniveau nicht absenken. 

Zu Beginn des Jahres hatte Hamburg den Begriff der "Rasse" im Landesrecht ersetzt. Das Gesetz ändert beispielsweise das Hamburger Schulgesetz, sodass nun ein Anspruch auf Bildung "frei von rassistischer Diskriminierung" besteht.

lfo/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsänderung im Saarland: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52220 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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