Schickt ein Gericht dem Verteidiger die Akten nicht in Papierform, sondern auf einem Datenträger, hat der Verteidiger Anspruch auf Erstattung der Druckkosten, sofern er sich die Akten ausdruckt. Das LG Duisburg hielt es für unzumutbar, 76 Aktenbände…
Artikel lesen