BGH zu gedrücktem Preis bei Postbank-Übernahme: Deutsche Bank hat möglicherweise gemogelt

29.07.2014

Die Deutsche Bank hat Kleinaktionären bei der Übernahme der Postbank möglicherweise zu wenig für ihre Aktien bezahlt. Das ergibt sich aus einem Urteil des BGH von Dienstag.

Geklagt hat die Düsseldorfer Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel. Sie hatte 2010 als Postbank-Minderheitsaktionärin im Zuge der Übernahme 25 Euro pro Aktie bekommen. Sie wirft der Deutschen Bank vor, bei der Übernahme gemogelt und dadurch den Preis gedrückt zu haben. Ob das tatsächlich der Fall ist, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln prüfen, an das der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren zurückverwies.

Laut BGH hätte das Berufungsgericht der Behauptung der Klägerin nachgehen müssen, dass in der Nachtragsvereinbarung zwischen der Deutschen Bank und der Deutschen Post eine "Interessenschutzklausel" enthalten gewesen sei, aufgrund derer das Abstimmungsverhalten der beiden Vertragspartner in den Hauptversammlungen der Postbank abgestimmt worden sei.

Die Verlagsgesellschaft fordert 4,8 Millionen Euro, die ihr ihrer Ansicht nach durch den Deal zwischen Deutscher Bank und Deutscher Post 2009 entgangen sind.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu gedrücktem Preis bei Postbank-Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12714 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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