Der Justizminister hält eine Rückkehr Edward Snowdens in die USA für die beste Lösung, wenn man ihm dort ein faires Verfahren anbiete. Dass der Whistleblower nach Deutschland kommen könnte, glaubt der SPD-Politiker nicht.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa über den Whistleblower Edward Snowden geäußert. Eine Einreise nach Deutschland hält der SPD-Politiker für unwahrscheinlich. Dem stünden womöglich rechtliche Aspekte entgegen: "Wir sind nicht völlig frei in dieser Entscheidung. Wenn Herr Snowden Mitarbeiter eines deutschen Geheimdienstes wäre, hätte er sich nach deutschem Recht möglicherweise strafbar gemacht." Ob man Snowden festnehmen lassen und ausliefern würde, wollte Maas nicht beantworten. Man wolle erst von den USA wissen, wie die Umstände wären, wenn sich Snowden einem Verfahren in den USA stellen würde, so der Minister. Die US-Behörden hätten darauf aber noch nicht geantwortet.
Abgesehen davon zweifelt Maas daran, ob Snowden überhaupt noch Asyl in Deutschland beantragen will. "Wie man hört, sind wohl die Anwälte von Herrn Snowden in Verhandlungen mit amerikanischen Stellen, ob er möglicherweise in die USA zurückkehrt, um sich dort einem Verfahren zu stellen." Das sei aus Snowdens Sicht gut nachvollziehen. "Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern."
Seit den Enthüllungen des Whistleblowers gingen viele mit ihren Daten im Netz deutlich sensibler um und seien bereit, für mehr Sicherheit im Netz zu bezahlen. Er habe "uns da die Augen geöffnet". Das sei der eigentliche Verdienst von Snowden, so der Justizminister. Daher sei es in der Tat ein "kritischer Punkt", dass er sich dadurch auch strafbar gemacht habe. Es gebe aber in Deutschland kein "Moralstrafrecht". Es gebe Dinge, die finden einige moralisch richtig. Darauf dürfe man aber keinen Schluss ziehen, ob das Verhalten an sich strafbar sei oder nicht.
dpa/una/LTO-Redaktion
Justizminister Maas zu Edward Snowden: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12715 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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