Das Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle am OVG in Münster ist eingestellt. Land und Antragsteller haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Landtag diskutiert derweil längst über neue Regeln für Besetzungen.
Das gerichtliche Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster ist beendet. Das Gericht hat es am Mittwoch eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Dementsprechend hob das OVG auch die für November und Dezember angesetzten Erörterungstermine auf (Az. B 1082/23; Vorinstanz Beschl. VG Münster: Az. 5 L 583/23).
Zwei unterlegene Bewerber waren gegen die Besetzungsentscheidung des Landesjustizministers Benjamin Limbach (Grüne) vor Gericht gezogen. Nach Erfolgen vor den Verwaltungsgerichten in Münster und Düsseldorf waren beide Männer vor dem OVG mit ihren Anliegen unterlegen. Einer zog daraufhin weiter zum Bundesverfassungsgericht und war dort erfolgreich: Das OVG hätte das Auswahlverfahren erneut überprüfen müssen – die Termine dazu hatte das OVG kürzlich angesetzt.
Limbach hatte eine Bekannte als neue Präsidentin ausgewählt und vom Kabinett bestätigen lassen, die erst später ins Bewerbungsverfahren eingezogen war. Die Besetzung setzte und setzt Limbach politisch unter Druck. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag setzte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) an.
Hervorragende Beurteilung von Limbachs Favoritin durch deren neue Chefin
Einen Durchbruch für die Opposition aus SPD und FDP brachte im PUA Anfang November die Befragung einer Staatssekretärin im Landesinnenministerium, die die Beurteilung für Limbachs Kandidatin gefertigt hatte. Die Frau hatte nach nur zwei Monaten als Dienstvorgesetzte von Limbachs Bekannten eine Beurteilung verfasst, ohne eine Stellungnahme von deren vormaligen Vorgesetzten einzuholen. Ein von der Opposition vorgelegtes Gutachten zeigte auf, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war, es widersprach danach der Nr. 12.3.2.2 der Beurteilungsrichtlinie des Landesinnenministeriums von 2010. Diese Richtlinie enthält die Regelungen, nach denen Beurteilungen zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen ablaufen müssen.
Die Staatssekretärin hatte ihr Vorgehen bei der Befragung durch den PUA energisch damit begründet, dass sie nicht verpflichtet gewesen sei, den früheren Vorgesetzten zu konsultieren, da es sich um eine "Kann-Vorschrift" handele. In diesen Fällen bleibt den handelnden Personen noch ein eigener Ermessenspielraum, ob sie etwa tun oder eben nicht. In der betreffenden Norm kommt das Wort "kann" zwar vor – ein Ermessen für die Beurteilerin enthält sie jedoch nicht. Wie die promovierte Staatssekretärin zu ihrer Ansicht kommt, erschloss sich im PUA nicht. Der Landtag diskutiert inzwischen über Neuregelungen für Besetzungen.
Das OVG-Besetzungsverfahren hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach nach der PUA-Sitzung Anfang November gestoppt. Es sollen nun neue Beurteilungen aller drei Bewerber angefordert werden.
Das am OVG anhängige Verfahren wurde mir diesem Schritt obsolet.
Nach Neustart des Besetzungsverfahrens: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55921 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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