Private Universität im Fürstentum Liechtenstein
Kerstin Kaiser
Weiterbildungsmanagement
Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen und spornen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu künftigem Engagement an.
Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden die sogenannten „Bonusklauseln“ jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar …
Dr. iur. Christian Geisselmann
Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Personalverantwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeiter/innen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und interessierte Praktiker/innen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, potentielle „Fallstricke“ in Prämiensystemen zu erkennen, sie lernen den Umgang mit Sondervergütungen in gekündigten Arbeitsverhältnissen und werden mit konkreten Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht. Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Case Studies garantieren dabei grösstmöglichen Praxisbezug.
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