Eine Frau muss 200 Euro Geldstrafe bezahlen, weil sie zu einem Polizeibeamten "Du Mädchen!" gesagt hat. Im Prozess selbst setzte ihr Mann im Zeugenstand noch einen oben drauf.
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Ein Jesuit will vor dem Abschiebegefängnis am Berliner Flughafen demonstrieren. Seine Klage gegen das Verbot scheiterte zunächst, doch nun hat der BGH ihm Recht gegeben. Das Gelände sei ein öffentlicher Raum, so die Bundesrichter.
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Es ist die meisterwartete Gerichtsentscheidung des Jahres – und mit 5:4 Stimmen denkbar knapp im Sinne der Befürworter des Heiratsrechts gleichgeschlechtlicher Paare ausgegangen. Diese können fortan in allen amerikanischen Bundesstaaten heiraten.
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Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm.
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Der Richter, der aus lauter Ärger über unvollständige Behördenakten mehrere Raser ungeschoren hatte davonkommen lassen, ist am Freitag vom LG Erfurt zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
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Ein Mieter bekam Geld zurück, weil die Wohnung nicht so groß wie angegeben war. Das teilte er dem Vormieter mit, der sich daraufhin gleichfalls Geld zurückholte. Der Vermieter darf deshalb nicht kündigen, so das AG München.
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Was nur für vier Augen bestimmt war, sehe auf einmal tausende: Versehentlich oder in voller Absicht gelangen private Pärchenvideos ins Internet. Ein niederländisches Gericht hat nun entschieden, dass Facebook bei der Aufklärung helfen muss.Artikel lesen
Der Fall Mollath erhitzte lange die Gemüter. Die meisten Beobachter schlugen sich schnell auf eine Seite. Die Macherinnen einer Doku über den langjährigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath wollten genau das nicht tun.
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