Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm.
Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Angaben von Prozessbeteiligten meldet, hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Antrag Zschäpes, Rechtsanwältin Anja Sturm von ihrem Amt als Pflichtverteidigerin zu entbinden, abgelehnt.
Es war bereits Zschäpes zweiter Antrag in diese Richtung. Ein erster, mit dem sie alle drei Verteidiger hatte loswerden wollen, war vor fast genau einem Jahr gleichfalls abgelehnt worden. In den vergangenen Wochen schien das Verhältnis zwischen ihr und ihren Verteidigern jedoch erneut besonders angespannt.
In einem Brief an das Gericht hatte Zschäpe erklärt, mit ihrer bisherigen Strategie des Schweigens brechen zu wollen. Dass sie darunter leidet und eigentlich lieber sprechen würde, war schon seit längerer Zeit bekannt. In dem Brief gibt sie auch ein an sie persönlich gerichtetes Schreiben ihrer Anwälte wieder. Hiernach habe sie sich bisher nicht einmal den drei Verteidigern anvertraut.
Vielleicht wäre es dafür nun an der Zeit, denn Zschäpe wird auch weiterhin mit Heer, Stahl und insbesondere Sturm zusammenarbeiten müssen. Falls es sich bei dem angeblichen Zerwürfnis zwischen ihr und ihren Vertretern hauptsächlich um Prozesstaktik gehandelt haben sollte, so ist sie jedenfalls nicht aufgegangen.
dpa/cvl/LTO-Redaktion
Entpflichtungsantrag abgelehnt: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16017 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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