Bemessung des Elterngeldes nach Arbeitslosigkeit
Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war (BSG, Urt. v. 09.03.2023, Az. B 10 EG 1/22 R).
Zwar können Umstände vorliegen, die eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes bewirken – so etwa auch in diesem Fall, wenn die Frau schwangerschaftsbedingt erkrankt ist. Die Aufzählung der Ausnahmetatbestände ist aber abschließend, es gebe keine planwidrige Regelungslücke. Das wirtschaftliche Risiko von Arbeitslosigkeit tragen die Elterngeldberechtigten, das hat der Gesetzgeber bewusst so geregelt.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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