Versicherungsschutz im Ehrenamt auch auf Privatgrundstück
Im Jahr 2017 verlor ein Mann kurz vor Weihnachten zwei Finger. Er hatte Sägearbeiten für den Weihnachtsbasar im Kindergarten auf seinem Privatgrundstück durchgeführt. Das BSG entschied: Als Mitglied des Elternbeirats im Kindergarten war der Mann ehrenamtlich für den Kindergarten tätig – und damit unfallversichert (Urt. v. 05.12.2023, Az. B 2 U 10/21 R).
Damit vertraten die Richter:innen in Kassel eine andere Auffassung als die Vorinstanzen: Der Versicherungsschutz erstrecke sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten "für" die Einrichtung, so das BSG. Zwar könne diese nicht auf das Privatgrundstück des Mannes einwirken – das war insoweit aber ohne Belang.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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