Sollte man kennen: Zehn wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2023

von Tanja Podolski

02.01.2024

Versicherungsschutz im Ehrenamt auch auf Privatgrundstück 

Im Jahr 2017 verlor ein Mann kurz vor Weihnachten zwei Finger. Er hatte Sägearbeiten für den Weihnachtsbasar im Kindergarten auf seinem Privatgrundstück durchgeführt. Das BSG entschied: Als Mitglied des Elternbeirats im Kindergarten war der Mann ehrenamtlich für den Kindergarten tätig – und damit unfallversichert (Urt. v. 05.12.2023, Az. B 2 U 10/21 R).  

Damit vertraten die Richter:innen in Kassel eine andere Auffassung als die Vorinstanzen: Der Versicherungsschutz erstrecke sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten "für" die Einrichtung, so das BSG. Zwar könne diese nicht auf das Privatgrundstück des Mannes einwirken – das war insoweit aber ohne Belang. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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