Belastungsstörung kann Berufskrankheit sein
Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitätern eine sogenannte "Wie-Berufskrankheit" sein (BSG, Urt. v. 22.06.2023, Az. B 2 U 11/20 R). Sie ist zwar bei dieser Gruppe nicht in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet, § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Sie könne aber eine "Wie-Berufskrankheit" gem. § 9 II SGB VII sein: Demnach muss die Versicherung eine Erkrankung wie eine Berufskrankheit behandeln, wenn "nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft" die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Grundsätzlich kann eine Posttraumatische Belastungsstörung also eine Berufskrankheit sein, so das BSG. Ob das aber auch im Fall eines Rettungssanitäters tatsächlich der Fall ist, muss das LSG erneut entscheiden.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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