Sollte man kennen: Zehn wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2023

von Tanja Podolski

02.01.2024

Belastungsstörung kann Berufskrankheit sein

Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitätern eine sogenannte "Wie-Berufskrankheit" sein (BSG, Urt. v. 22.06.2023, Az. B 2 U 11/20 R). Sie ist zwar bei dieser Gruppe nicht in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet, § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Sie könne aber eine "Wie-Berufskrankheit" gem. § 9 II SGB VII sein: Demnach muss die Versicherung eine Erkrankung wie eine Berufskrankheit behandeln, wenn "nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft" die Voraussetzungen dafür vorliegen. 

Grundsätzlich kann eine Posttraumatische Belastungsstörung also eine Berufskrankheit sein, so das BSG. Ob das aber auch im Fall eines Rettungssanitäters tatsächlich der Fall ist, muss das LSG erneut entscheiden. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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