Kostenübernahme für Transplantation auch nach Manipulation
Der Göttinger Transplantationsskandal war vor über einem Jahrzehnt bundesweit in den Schlagzeilen: Der Leiter des Klinikums hatte Listen manipuliert und so die eigenen Patienten schneller an Spenderorgane gebracht. Die Krankenkasse kann das Geld für die Operationen aber nicht vom Klinikum zurückverlangen, entschied das BSG (Urt. v. 07.03.2023, Az. B 1 KR 3/22 R).
Die durchgeführten Organtransplantationen seien medizinisch indiziert und einwandfrei durchgeführt worden. Dies sei unabhängig von den zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für den Klinikumsleiter.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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