Sollte man kennen: Zehn wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2023

von Tanja Podolski

02.01.2024

Medikamente ohne Zulassung nur im Notfall

Nur in einer notstandsähnlichen Situation haben Versicherte Anspruch auf eine Arznei, die nicht zugelassen ist. Das hat das BSG auf die Klage einer Schwangeren entschieden (Urt. v. 24.01.2023, Az. B 1 KR 7/22 R). Die Frau hatte sich mit dem für sie ungefährlichen Zytomegalievirus infiziert. Für das ungeborene Kind hingegen kann das Virus gefährlich werden, muss es aber nicht.  

In einem solchen Fall muss die Krankenkasse nicht für ein Medikament bezahlen, das die Übertragungswahrscheinlichkeit verringen sollte, bei Ungeborenen aber nicht abschließend erforscht und nicht zugelassen ist, so das BSG. Der Staat müsse zwar das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Versicherten schützen – auch des ungeborenen Kindes. Die Ausnahmen vom Leistungskatalog seien aber definiert und könnten nur im Notfall erweitert werden. Das könnte bei einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Krankheitsverlauf der Fall sein. Hier sagte die Statistik aber: keine notstandsähnliche Situation.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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