Bahnsurfen ist unfallversichert
Vielleicht sind die Eltern in so einem Fall schon genug gestraft – jedenfalls hat das BSG entschieden: Ein Schüler, der beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet und brennend vom fahrenden Zug stürzt, ist gesetzlich unfallversichert (Urt. v. 30.03.2023, Az. B 2 U 3/21 R). Der damals 16-Jährige war auf eine Lok geklettert, erlitt einen Starkstromschlag aus der Oberleitung und stürzte brennend ab. Der Junge überlebte schwer verletzt. Er zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen von etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu.
Für das BSG war dies ein gesetzlich unfallversicherter Wegeunfall, es handele sich um "spielerische Betätigungen von Schülern im Rahmen gruppendynamischer Prozesse". Dazu gehöre auch, wenn ein Schüler auf das Dach eines Regionalexpresses klettert und sich dabei schwer verletzt. Die von ihm selbst geschaffene Gefahr schließe den Unfallversicherungsschutz nicht aus. "Angesichts wiederholt erfolgreicher Surfaktionen steht vielmehr fest, dass die dabei erworbene Sorglosigkeit zu einer massiven alterstypischen Selbstüberschätzung führte", entschieden die Richter:innen in Kassel.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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