Sollte man kennen: Zehn wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2023

von Tanja Podolski

02.01.2024

Keine volle Rente neben Abgeordnetendiät

Die Entschädigung (Diät) als Abgeordneter plus volle Rente? Das gibt es nach der aktuellen Rechtslage nicht: Bei Abgeordneten mit Diäten i.H.v. aktuell über 10.500 Euro monatlich werden die Rentensprüche um 50 Prozent gekürzt, § 29 Abgeordnetengesetz. Und dabei bleibt es auch, entschied das BSG (Urt. v. 18.10.2023, Az. B 5 R 49/21 R).  

Klaus Ernst, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, hielt die Halbierung für rechtswidrig, ging mit der Sprungrevision direkt zum BSG. Und scheiterte: Mit § 29 Abgeordnetengesetz wollte der Gesetzgeber eine sogenannte Doppelalimentation verhindern. Die Regelung geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das könne den Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen rechtfertigen, so die Richter:innen in Kassel.

Die Ruhensvorschrift solle verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt würden. Dass die Rente selbst erwirtschaftet sei, stehe dieser Ansicht nicht entgegen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53536 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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