Als das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 1983 die höheren Weihen der verfassungsrichterlichen Anerkennung erhielt, war es bereits gut ein Jahrzehnt lang diskutiert worden.
Gewerkschaften kämpften damals darum, die Effizienzgewinne der beginnenden Digitalisierung in Freizeitsausgleich ohne Lohnverzicht zu überführen, wenn sie nicht überhaupt etwas dagegen hatten, beispielsweise den Schriftsetzern den Bleikasten aus der Hand zu nehmen. Außerdem galt es 1983 als ausgemachte Sache, dass der brave Helmut Kohl mit seiner geplanten Volkszählung irgendwie die finsteren Visionen aus George Orwells "1984" umsetzen wolle.
Kurz: Das damals auf den juristischen Meinungsmarkt gebrachte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung war vergleichsweise populär. Neuere Grundrechtsinnovationen haben dagegen einen schweren Stand.
In seiner Dissertation "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und die Gewährleistung digitaler Privatheit im grundrechtlichen Kontext" leistet Daniel Taraz, was der etwas barocke Titel seiner Untersuchung verspricht.
In den Blick kommt nicht allein, ganz klassisch, die Abwehr gegen staatliche Zugriffe auf das digitalisierte Profil des Menschen, sondern auch die Pflicht des Staates, den Einzelnen vor zu weitreichenden algorithmisierten Selbstfestlegungen vor den Rückwirkungen seines Profils vom digitalen auf seinen übrigen Sozial- und Wirtschaftsraum zu schützen.
Als Bestandsaufnahme und Verteidigung des neuen Grundrechts mit dem sperrigen Namen gegen dogmatische Kritik zu lesen:
Daniel Taraz: "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und die Gewährleistung digitaler Privatheit im grundrechtlichen Kontext. Wegbereitung für eine digitale Privatsphäre". Dissertation, Universität Hamburg 2015, Hamburg (Verlag Dr. Kovač) 2015.
Martin Rath, Aktuelle rechtswissenschaftliche Dissertationen: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18689 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag