Wer sich auf einer Dienstreise befindet und sich beim morgendlichen Duschen das Knie bricht, hat keinen Arbeitsunfall erlitten. Duschen stehe grundsätzlich nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung, so das LSG Thüringen.
Am Dienstag wurde vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen verhandelt. Das Gericht steht dabei einmal mehr im Mittelpunkt einer politischen Auseinandersetzung und versucht, Erwartungen zu dämpfen.
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Wer seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, darf nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft leben. So entschied das LSG u. a. in den Fällen eines Mannes, der sein Erbe vertrank, und eines Taxifahrers, der eine Bierbank entwendete.
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Verletzen Grundsicherungsempfänger ihre Pflichten, werden ihre Leistungen stark gekürzt. Ob das verfassungskonform ist, prüft bald das BVerfG. Constanze Janda meint, dass man ein Existenzminimum nicht unterschreiten darf.
Bei staatlichen Leistungen zur Ausbildungsförderung wird häufig das Einkommen der Eltern angerechnet. Eine junge Frau mit Unterhaltsanspruch sah in ihrem Fall darin einen Verstoß gegen Art. 3 GG und zog vor das BVerfG - jedoch ohne Erfolg.
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Ein am Asperger-Syndrom leidender Mann wollte sein Gerichtsverfahren von zu Hause aus via Online-Chat verfolgen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, wie die Vorinstanzen und nun auch das BVerfG entschieden haben.
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Zwischen 1871 und 1940 bestand in Deutschland ein heute kaum noch bekanntes Gericht: das Bundesamt für Heimatwesen. Ein Blick auf seine Arbeit könnte dabei helfen, aus der heute surreal verkitschten "Heimat"-Diskussion herauszufinden.
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Schuldenfrei in die Volljährigkeit zu starten, ist ein Grundrecht, entschied das BVerfG vor über 30 Jahren. Ob junge Menschen aber auch vor Rückforderungen der Jobcenter geschützt sind, klärt bald das BSG, erläutert Martin Kellner.
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