Wenn ein anderer Betrieb übernimmt, stehen oft Boni und andere Vergütungsansprüche der übernommenen Mitarbeiter auf dem Spiel. Die betriebliche Altersversorgung ist aber nach einem Urteil des BAG ziemlich sicher, erklärt Tobias Neufeld.
Die Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.
Fehlt ein Auto, sei es einem erwachsenen, gesunden Leistungsemfänger zuzumuten, mit dem Fahrrad den nächstgelegenen Bahnhof anzufahren, sofern die Strecke nicht zu lang ist, so die Sozialrichter in Celle.
Unionsbürger bekommen auch ohne Aufenthaltsrecht Sozialhilfe, entschied das LSG Berlin-Brandenburg – zumindest solange die Ausländerbehörde keine Ausweisungsverfügung erlassen hat.
Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Lehrer sind sehr wohl dazu in der Lage, Kindern im Notfall ein krampflösendes Mittel in den Mund zu spritzen. Dafür muss nicht extra eine Krankenschwester abgestellt werden, entschied das SG Dresden.
Auf einer Dienstreise sind nur beruflich bedingte Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Wer sich im Hotel ein Taxi für seinen anschließenden privaten Urlaub ruft und dabei stürzt, erleidet laut dem LSG Hessen keinen Arbeitsunfall.
Für drei Monate strich das Jobcenter einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen, weil er sich nicht um einen Job bemüht hatte. Das LSG NRW bestätigte die Kürzung, obwohl die umstrittene Sanktionsregelung zur Überprüfung beim BVerfG liegt.