Das Land Hessen zahlte einem beurlaubten Beamten im Ausland kein Elterngeld, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das LSG bestätigte diese Entscheidung nun.
Eine Rumänin mit drei kleinen Kinder beantragte Sozialleistungen in Deutschland. Wegen ungeklärten Aufenthaltsrechts wurde der Antrag aber abgelehnt. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, legte das SG Darmstadt dem BVerfG vor.
Mit 80 Mann beim Firmenlauf antreten – das ist keine Arbeit, sondern Vergnügen. Die gesetzliche Unfallversicherung greife daher nicht, entschied das SG Dortmund.
Wer sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Hartz IV. Arbeitnehmer aus der EU sind aber leistungsberechtigt, wenn kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vorliegt.
Widerspruchsverfahren gewonnen, aber auf den Kosten sitzen geblieben: Rechtsanwälten, die Hartz-IV-Empfänger vertreten, konnte das bisher leicht passieren. Das BSG beendet eine umstrittene Praxis der Jobcenter.
Über Monate verhandelten Union und SPD über ein Prestigeprojekt der Sozialdemokraten, nun soll die Grundrente kommen. Viele sind mit den Plänen aber nicht zufrieden.
Der Zooverband veranstaltet jedes Jahr ein Wochenende für Tierpfleger. Auf dem Programm steht neben fachlichem Austausch auch ein Fußballturnier – es ist aber kein Arbeitsunfall, wenn man sich dabei das Knie prellt, so das SG Dortmund.
Ausländer, die in Deutschland nicht erwerbstätig sein dürfen, sind von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Das SG Darmstadt hält das für verfassungswidrig. Nun soll das BVerfG entscheiden.