Ein Mann beantragte online Arbeitslosengeld. Dabei bestätigte er, alle nötigen Merkblätter zur Kenntnis genommen zu haben. Das wurde ihm vor dem LSG Celle zum Verhängnis.
Inhaltlich hatte das BSG bisher bei Corona-Themen nicht mitzuentscheiden. Die Frage der Impfpriorisierung könnte aber dort landen -und hätte vor dem Gericht in Kassel wohl keinen Bestand, wie Präsident Schlegel andeutete.
Im Rahmen von Hartz-IV-Anträgen findet normalerweise eine sorgfältige Vermögensprüfung statt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die Prüfungen jedoch vereinfacht - in rechtswidriger Weise, so das LSG Celle.
Der Anspruch auf Opferrente kann nicht wegen fehlender ärztlicher Behandlung direkt nach Eintritt dies Schockschadens versagt werden. So entschied das LSG im Fall einer Frau, die unter den Folgen eines Vatermords leidet.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Wegen Datenschutzbedenken haben zwei Versicherte verlangt, anstelle der elektronischen Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse eine Papieralternative nutzen zu dürfen. Das BSG erteilte ihnen eine Abfuhr.
Viele Schüler müssen pandemiebedingt zu Hause lernen. Ohne Computer geht das allerdings nicht. Das Thüringer LSG hat entschieden, dass das Jobcenter einer Achtklässlerin einen Computer bezahlen muss.
Eltern sollen bis zu 90 Prozent ihres Gehaltes weiter bekommen, wenn sie wegen den Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen. Das Geld kommt von den Krankenkassen. Wann die Regelung greift, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.