LSG Niedersachen-Bremen bestätigt Krankenkasse: Keine künst­liche Brust aus Kreb­s­angst

16.09.2019

Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer Frau keine Brustentfernung samt neuer künstlicher Brüste bezahlen, weil diese Angst vor Krebs hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (v. 04.09.2019, Az. L 16 KR 73/19). Psychische Erkrankungen könnten grundsätzlich nicht durch körperliche Eingriffe kompensiert werden.

Geklagt hatte eine 45-Jährige aus der Nähe von Bremen. Sie hatte wiederholt gutartige Knoten in der Brust, sogenannte Fibroadenome. Außerdem litt sie an Depressionen und Angstzuständen. Die Unsicherheit könne sie auf Dauer nicht ertragen, argumentierte die Frau. Sie habe eine ausgeprägte Krebsangst - von Medizinern Karzinophobie genannt - und komme nicht zur Ruhe. Eine operative Entfernung der Brust lehnte die Kasse ab, da bei gutartigen Knoten ein Überwachungs-, aber kein Operationsbedarf bestehe.

Die Rechtsauffassung der Krankenkasse hat das LSG Niedersachsen-Bremen nun bestätigt. Denn eine Operation komme nur bei einer bösartigen Erkrankung oder einer genetischen Vorbelastung in Betracht, was jedoch von den beteiligten Gutachtern verneint worden sei.

Der psychische Leidensdruck sei nicht entscheidend, weil er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in erster Linie psychotherapeutisch zu behandeln sei und keine Operation rechtfertige, erklärt der 16. Senat. Eine Behandlung psychischer Erkrankungen durch körperliche Eingriffe komme grundsätzlich nicht in Betracht, heißt es dazu in dem Beschluss.

Angstzuständen könnte zwar durch einen chirurgischen Eingriff kurzfristig vorgebeugt werden, so die Celler Richter. Eine nachhaltige, kausale Therapie sei jedoch allein auf psychotherapeutischem Wege möglich.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LSG Niedersachen-Bremen bestätigt Krankenkasse: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37641 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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