Es kam wie vermutet: Am Dienstagmorgen hat das BVerfG das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Dem Bund fehle es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz.
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Frauenrechtler schätzen, dass jede siebte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben schwere sexuelle Gewalt erlebt. Angeblich könnten viele dieser Übergriffe derzeit nicht bestraft werden. Das Justizministerium reagiert mit einem Entwurf.
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Das OLG München hat den Antrag der drei Anwälte von Beate Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl abgelehnt. Sie wollten von ihrer Mandantin entpflichtet werden.
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Die derzeitige Fassung des Reformentwurfs zum JMStV würde Pornowerbung im Internet praktisch verbieten. Die Branche protestiert und bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit.
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Ein Vertriebsmanager, der den Po einer Kollegin berührte, wurde zu Unrecht fristlos entlassen. Die Frau habe die Belästigung wohl nicht als so schwerwiegend empfunden, wie im Prozess behauptet.
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Im NSU-Prozess haben die Zschäpe-Anwälte Sturm, Heer und Stahl erklärt, ihr Mandat niederlegen zu wollen. Auch die Angeklagte selbst hatte mehrfach versucht, ihre Verteidiger los zu werden. Ein vierter Anwalt kam unlängst hinzu.
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Das BVerfG hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass der "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" in Passau stattfinden darf - obwohl der dafür vorgesehene Platz in privatem Eigentum steht.
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Die Bundes-Migrationsbeauftragte Aydan Özoguz sieht gute Chancen, dass das palästinensische Mädchen Reem nach dem hochemotionalen "Bürgerdialog" mit Kanzlerin Angela Merkel in Deutschland bleiben darf.
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