NSU-Prozess: Chemnitzer Opfer will Neben­kläger werden

18.08.2015

Als erstes Kapitalverbrechen der Terrorgruppe NSU gilt ein Überfall auf einen Supermarkt in Chemnitz. Ein Jugendlicher hatte damals versucht, die flüchtenden Täter zu verfolgen. Jetzt hat er die Zulassung als Nebenkläger beantragt.

Im Münchner NSU-Prozess hat ein weiteres Opfer der mutmaßlichen Neonazi-Terroristen um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe die Zulassung als Nebenkläger beantragt. Das hat die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfahren. Es handelt sich um einen 32-jährigen Mann aus Chemnitz. Bisher sind 86 mutmaßliche Opfer der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" als Nebenkläger zugelassen.

Im Zeugenstand hatte der Chemnitzer bereits ausgesagt, er habe 1998 als damals 16-Jähriger die Täter nach einem Überfall auf einen Supermarkt verfolgt. Er habe die Verfolgung aber abgebrochen, nachdem sie gezielt auf ihn geschossen hätten. Den Überfall schreibt die Bundesanwaltschaft dem NSU zu. In der Anklageschrift werden Zschäpes mutmaßliche Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als unmittelbare Tatverdächtige genannt.

Der Chemnitzer hatte außerdem ausgesagt, er habe nicht nur zwei, sondern drei Täter am Tatort gesehen. Die dritte Person sei möglicherweise eine Frau gewesen. Die Schüsse auf den Mann hat die Bundesanwaltschaft bereits in der Anklageschrift als versuchten Mord gewertet. Zschäpe muss sich dafür als mutmaßliche Mittäterin ebenso verantworten wie für die Serie der "Ceska-Morde" an neun türkisch- oder griechischstämmigen Gewerbetreibenden und der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn.

Überfall offenbar erstes Kapitalverbrachen der Zelle

Der Überfall auf den Supermarkt in Chemnitz gilt als das erste Kapitalverbrechen des NSU nach dem Abtauchen des Trios Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Die Hintergründe gelten bis heute als nicht restlos aufgeklärt.

Ein Mitglied der rechtsextremen Szene arbeitete damals bei der Supermarktkette in Chemnitz, allerdings in einer anderen Filiale. Er bestritt, von dem Überfall des NSU gewusst zu haben. Die Polizei hatte in einem internen Vermerk kritisiert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) mehrere Anfragen zu dem Mann nicht beantwortet hatten. Die Täter hatten bei dem Überfall 30.000 Mark erbeutet.

Der NSU-Prozess soll am 2. September nach vierwöchiger Sommerpause fortgesetzt werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16635 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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