Fußball-Bundesliga: 1. FC Köln hebt Sta­di­on­ver­bote gegen Fan­gruppe teil­weise auf

18.08.2015

Der Fußball-Bundesligist 1. FC Köln hat die Stadionverbote gegen Mitglieder der Fan-Gruppierung "Boyz" teilweise wieder aufgehoben. Dies teilte der Verein am Dienstag mit.

Weil sich diese Gruppe nun zu einem Verhaltenskodex bekennt, darf sie die Heimspiele des FC von sofort an wieder im Stadion erleben. Die Stadionverbots-Kommission des 1. FC Köln kommt mit der Aufhebung der Zutrittsverbote Empfehlungen der Arbeitsgruppe (AG) Fankultur nach. Der FC hatte die Boyz-Mitglieder nach einem Platzsturm beim Bundesligaspiel am 14. Februar 2015 bei Borussia Mönchengladbach (0:1) aus seiner AG Fankultur ausgeschlossen.

Die Stadionverbote gegen Fans, denen eine Beteiligung an den Vorfällen aus Sicht des Clubs nachgewiesen werden konnte, bleiben erhalten. Auch die von Borussia Mönchengladbach als Ausrichter des Spiels verhängten bundesweiten Stadionverbote gegen diese Personen bestehen weiter.

Das DFB-Sportgericht hatte den 1. FC Köln wegen der Ausschreitungen in Mönchengladbach mit einem Zuschauer-Teilausschluss für drei Begegnungen belegt. Zudem musste der Verein eine Geldstrafe von 200.000 Euro zahlen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Fußball-Bundesliga: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16638 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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