Rechtsmittelfrist verstrichen: "Ket­ten­sägen-Urteil" gegen Jens Leh­mann rechts­kräftig

08.10.2024

Was wollte Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann mit einer Kettensäge in der Garage seines Nachbarn? Nachdem das LG München II den kuriosen Fall des Prominenten entschieden hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See ist rechtskräftig. Das bestätigte das Landgericht München II auf Anfrage. Demnach legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen Wochenfrist nach dem Urteil keine Rechtsmittel ein.

Das Gericht hatte Lehmann am 27. September zu einer Geldstrafe von insgesamt 135.000 Euro verurteilt, die sich aus 150 Tagessätzen zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs ergibt. Damit hatte es die ursprüngliche Geldstrafe von vormals 420.000 Euro signifikant reduziert.

Dachbalken mit Kettensäge angesägt

Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden, also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft, die in der ersten Instanz noch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe gefordert hatte, Berufung eingelegt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsmittelfrist verstrichen: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55583 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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