5/7: OLG Hamm: Ein Sportwagen für den Erbverzicht
Viel Geld lassen, um noch mehr Geld zu sparen: Das dürfte wohl der Plan eines Vaters und Zahnarztes gewesen sein. Der versprach seinem gerade volljährig gewordenen Sohn einen schicken Sportwagen, wenn dieser dafür auf sein sonstiges Erbe verzichte. Der autoaffine Sprössling war begeistert, die beiden besiegelten den Deal beim Notar.
Später kehrte der Sohn zur getrennt vom Vater lebenden Mutter zurück, als ihm dämmerte, dass der Erbverzicht angesichts der väterlichen Tätigkeit kein so guter Deal gewesen sein könnte – zumal der Erhalt des schneidigen Vehikels noch an mehrere andere Bedingungen geknüpft war. Unter anderem darum sei die Vereinbarung auch sittenwidrig gewesen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Ein "erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten des Sohnes" erkannten die Richter. Den Sportwagen hätte er nämlich erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres und dem bis dahin eintretenden Wertverlust erhalten – und auch nur, wenn er zuvor die Ausbildung und Meisterprüfung zum Zahntechniker mit "sehr gut" abgeschlossen hätte. Auch vom Timing des Beurkundungstermins nur wenige Tage nach dem 18. Geburtstag des jungen Mannes zeigten sich die Richter nicht begeistert.
Marcel Schneider, Unverhältnismäßig, provokant, haarsträubend: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26173 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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