Wettbewerb zur "Bielefeld-Verschwörung": Land­ge­richt weist Mil­lionen-Klage ab

23.02.2024

2019 hatte die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld eine Million Euro Preisgeld ausgelobt: Wer beweist, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt, sollte gewinnen. Vier Jahre später musste ein Gericht klarstellen: Das war ein Scherz.

Die Belohnung wollte der Mann einklagen, weil er bewiesen haben wollte, dass es Bielefeld nicht gibt. Das Stadt-Marketing hatte die Belohnung anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der sogenannten Bielefeld-Verschwörung 2019 ausgelobt. 1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: "Bielefeld gibt es doch gar nicht!" die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert.

Unter dem Motto "#Bielefeldmillion - Das Ende einer Verschwörung" hatte die Stadt dazu aufgerufen, zu beweisen, dass die ostwestfälische Metropole mit rund 340.000 Einwohnern nicht existiert. Zwei Wochen lang konnten Teilnehmer ihre "Beweise" einreichen, die Teilnahmebedingungen standen im Internet.

Der in diesem Fall klagende Mann schickte im August 2019 ebenfalls einen Beweis für die Nichtexistenz der Stadt ein und begründete ihn mit einem sogenannten Axiom, einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist.

Das Landgericht (LG) Bielefeld wies die Klage bereits im September ab, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 26.09.2023, Az. 1 O 181/22). Es sei nach der Veröffentlichung aller zum Wettbewerb erfolgten Texte des Stadtmarketings und auch der Teilnahmebedingungen deutlich gewesen, dass es sich um eine scherzhafte Marketing-Aktion gehandelt habe. Und weiter: "Der erforderliche Erfolg wäre, nach dem objektiven Empfängerhorizont nur der offensichtlich unmögliche empirische Beweis der Nichtexistenz Bielefelds gewesen. Der axiomatische Beweis innerhalb eines axiomatischen Systems war nicht erfasst." Auch interdisziplinär hat das LG offenbar richtig was auf dem Kasten.

Illuminati, Echsenmenschen und Ufos

Konkret nannte das Gericht auch einige Beispiele, an denen der Mann hätte erkennen können, dass die ganze Aktion nicht ganz ernst gemeint war. Zum Beispiel habe die Stadt ausgeführt, wer neben den Mitarbeitern der Stadt selbst nicht teilnehmen dürfe: "Mitarbeiter von Geheimdiensten, Mitglieder der Illuminati und Achim Held, der Erfinder der Verschwörung".

Auch die im Aufruf beispielhaft angeführten Beweise verdeutlichen nach Ansicht des Gerichts die Ausrichtung des Wettbewerbs: "Die Echsenmenschen aus dem Inneren der Erde haben dich angerufen und du hast es auf Band? Du hast die Landung eines Ufos in Bielefeld-Baumheide fotografiert? Kondensstreifen am Himmel haben dir eine geheime Botschaft zukommen lassen? Du hast da mal was auf Facebook gelesen? Zeig uns deine Beweise." 

Im Ergebnis sei die Klage damit unbegründet, so das Gericht. "Dass die Stadt Bielefeld existiert, ist eine offenkundige Tatsache und bedarf keines Beweises (im Sinne der ZPO), § 291 ZPO", stellte das LG notwendigerweise ergänzend klar. Dem Bielefelder stehe die Belohnung in Höhe von einer Million Euro daher laut Gericht nicht zu (§ 657 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Er habe im Sinne der Teilnahmebedingungen nicht den Beweis für die Nichtexistenz Bielefelds erbracht.

Nun muss der klagende Mann neben den Gerichtsgebühren im fünfstelligen Bereich auch noch die Anwaltskosten der Marketing GmbH zahlen – vorgerichtlich waren da schon knapp 8.500 Euro aufgelaufen.

xp/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wettbewerb zur "Bielefeld-Verschwörung": . In: Legal Tribune Online, 23.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53953 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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