3/7: AG Soltau: Immer Ärger mit dem Dschungelcamp
Vermutlich hätte die Richterin am Amtsgericht Soltau sich nicht unbedingt träumen lassen, dass sie einmal über das Dschungelcamp urteilen müsste. Aber die Zuneigung einer Mutter ging so weit, dass sie ihre Tochter, die als Kandidatin an der TV-Show teilnahm, nach Australien begleiteten wollte.
Das Problem: Die Schule der 47-jährigen Lehrerin hatte ihr keinen Urlaub für die Reise genehmigt. Sie ließ sich also gleich für mehrere Wochen krankschreiben – und kassierte dafür letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro (140 Tagessätze à 70 Euro) vom Amtsgericht Soltau wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Die Richterin sah ein "einigermaßen dreistes" Verhalten als erwiesen an, das "dem Berufsbild der Lehrer schade".
Da half auch das Argument der Dschungelcamp-Kandidatin nicht: Die sehr wohl erkrankte Mutter hätte sich in Australien besser erholen können als bei der "Kälte in Deutschland".
Marcel Schneider, Unverhältnismäßig, provokant, haarsträubend: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26173 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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