8/9 Kosten für "weiße Ware" aus Regelsatz
Die Anschaffung neuer großer Haushaltsgeräte muss aus dem Regelsatz der Sozialhilfe bestritten werden, der Sozialhilfeträger muss keinen Zuschuss leisten, entschied das BSG (Urt. v. 19.05.2022, Az. B 8 SO 1/21 R). Diese Kosten seien nach einem Verschleiß des Altgeräts im Regelsatz des SGB XII enthalten. Bei der Ermittlung des Regelbedarfs seien die durchschnittlichen Ausgaben für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmaschinen vollständig berücksichtigt worden.
Die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sei gesetzlich nur bei einer Erstausstattung vorgesehen, so der 8. Senat. Im Fall der Ersatzbeschaffung seien hingegen aus dem Regelsatz Ansparungen vorzunehmen, ohne dass darin ein Verstoß gegen Verfassungsrecht zu sehen ist.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50573 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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