Amtswechsel am 13. Februar: Fuchs­loch wird neue Prä­si­dentin des BSG

von Tanja Podolski

18.01.2024

Neue Präsidentin des BSG wird Christine Fuchsloch. Sie ist die erste Frau in dieser Position an dem Bundesgericht in Kassel. Derzeit ist die 59-Jährige Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts.

Dr. Christine Fuchsloch wird die neue Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG). Die 59-Jährige wird zum 1. März die Nachfolge von Prof. Dr. Rainer Schlegel antreten, der seit dem 1.Oktober 2016 dieses Amt innehat. 

Der offizielle Amtswechsel ist am 13. Februar im Kongress Palais Kassel. An den Tag wird Schlegel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seine Entlassungsurkunde erhalten und Fuchsloch ihre Ernennungsurkunde. Mit Fuchsloch steht erstmals eine Frau an der Spitze des BSG.

Die 59-Jährige stammt aus Frankfurt, ließ sich nach dem Studium zunächst in Hamburg als Rechtsanwältin zu, wurde nach ihrer Dissertation aber Richterin am Sozialgericht in Hamburg und später in Berlin. Eine zeitlang war sie zudem Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Seit 2010 ist Fuchsloch Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts. Auch dort war sie die erste Frau an dessen Spitze. Zudem ist sie seit 2020 Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Im Oktober hatte der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages sie als Bundesrichterin für das (BSG) gewählt.

Nach der Wahl sagte laut dpa Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken: "Mit ihr ist eine weitere hervorragende Richterpersönlichkeit aus Schleswig-Holstein an ein Bundesgericht berufen worden. Frau Fuchsloch verfügt über herausragendes Fachwissen und großes diplomatisches Gespür, was ihr in ihrem neuen Amt sehr helfen wird."

Mit dem Amtsantritt von Fuchsloch werden drei der fünf Bundesgerichte von Frauen angeführt: Inken Gallner ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Bettina Limperg ist Präsidentin des Bundesgerichtshofs.

Schlegel ist seit Oktober 2016 Präsident des BSG und scheidet aus Altersgründen aus dem Dienst aus: Er wird im Februar 66 Jahre und erreicht damit die Altersgrenze für Richter und Richterinnen.

Zitiervorschlag

Amtswechsel am 13. Februar: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53667 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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