Sollte man kennen: Neun wich­tige BSG-Ent­schei­dungen aus 2022

von Tanja Podolski

03.01.2023

4/9 Verletzung beim Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall

Obacht, wer für den eigenen Arbeitgeber bei einem Fußball-Cup antritt, denn die Teilnahme ist im Zweifel keine betriebliche Veranstaltung. Und so sind dann auch Verletzungen kein Arbeitsunfall, entschied das BSG zu einem Unfall, der sich während eines vom Unternehmen ausgeschriebenen Fußballspiels ereignete (BSG, Urt. v. 28.06.2022, Az. B 2 U 8/20 R).

Zwar hatte in dem Fall das Gesundheitsmanagement des Unternehmens mit einem Aushang und anderen betriebsinternen Veröffentlichungen zu dem Fußball-Cup eingeladen. Allerdings fehle es für eine Qualifizierung als Betriebssport am charakteristischen Ausgleichszweck, so das BSG. Zudem sei die Teilnahme nur für eine bestimmte Gruppe der Beschäftigten interessant gewesen. Unfallversicherungsschutz bestehe zudem nur bei einem inneren Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50573 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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