Sollte man kennen: Neun wich­tige BSG-Ent­schei­dungen aus 2022

von Tanja Podolski

03.01.2023

2/9 Rauchender Schüler ist nicht unfallversichert

Verlässt ein Schüler in der Pause das Schulgelände, um im angrenzenden Stadtpark zu rauchen, so ist er da nicht unfallversichert (BSG, Urt. v. 28.06.2022, Az. B 2 U 20/20 R). So erging es einem volljährigen Schüler, der an einem stürmischen Tag seine Pause in einem Park verbrachte. Ein Ast fiel herab und verletzte den Schüler, er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Das Landessozialgericht und dann auch das BSG lehnten die Klage des Schülers auf Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule sei auf das Schulgelände beschränkt, entschieden die Richterinnen und Richter. Der ende - ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit - am Schultor. Das gelte auch dann, wenn sich in einem angrenzenden Park ab und an Schülerinnen und Schüler aufhielten.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50573 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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