1/6: Kundus-Luftangriff: Deutsche Justiz hat genug aufgeklärt
Im September 2009 war es in Afghanistan zu einem folgenschweren Bundeswehreinsatz gekommen, bei dem zahlreiche Menschen starben. Es konnte nicht mehr aufgeklärt werden, wie viele Menschen bei dem Luftangriff genau ums Leben kamen; Berichte gehen von 14 bis 142 Toten aus.
Der EGMR hat Mitte Februar entschieden, dass die deutsche Justiz genug getan hat, um den Vorfall aufzuklären und damit nicht gegen Menschenrechte verstoßen hat. Im Kern ging es um die Frage, ob Deutschland durch unzureichende Aufklärung der Umstände und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten gegen Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Dieser schützt das Recht auf Leben.
Geklagt hatte der afghanische Staatsbürger Abdul Hanan, der zwei Söhne im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Angriff verloren hatte. Er war der Ansicht, es habe keine ausreichende juristische Aufarbeitung des Falles in Deutschland gegeben.
Das sahen die Straßburger Richterinnen und Richter anders, sie beanstandeten die deutschen Ermittlungen nicht. Der Generalbundesanwalt hatte im Jahr 2010 seine Ermittlungen aufgenommen und sie einen Monat später eingestellt. Er untersuchte die Rolle von Oberst Klein und einem Stabsfeldwebel, der ihn in der Nacht unterstützt hatte und kam zu dem Ergebnis, dass keine Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder dem Strafgesetzbuch vorlägen.
Oberst Klein hatte zwei US-Militärflugzeuge aufgefordert, Bomben auf zwei Tanklastwagen in der Region Kundus abzuwerfen. Dabei soll er davon ausgegangen sein, dass die Taliban die beiden Tanklaster als rollende Bomben gegen sein Lager einsetzen könnten. Es hatten sich jedoch zahlreiche Menschen versammelt, die von den Lastwagen Benzin abzapften. Diese kamen bei dem Angriff ums Leben.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47067 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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