Sollte man kennen: Sechs wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2021

von Dr. Franziska Kring

31.12.2021

4/6: Der Heilige Stuhl ist immun

Der Heilige Stuhl ist zwar kein Staat, wird aber wie einer behandelt – und genießt deshalb auch Staatenimmunität. Auch bei schweren Verstößen gegen Menschenrechte gilt keine Ausnahme, entschied der EGMR. Damit bewegt er sich in einer Linie mit dem Internationalen Gerichtshof. Dieser hatte in Bezug auf Entschädigungszahlungen italienischer Staatsangehöriger für Kriegsverbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg die Immunität Deutschlands angenommen.

24 Opfer des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche hatten in Belgien Klage auf Schadensersatz unter anderem gegen den Heiligen Stuhl und den Erzbischof erhoben. Sie machten geltend, die Kirche habe durch ihr Stillschweigen und ihren Umgang mit dem Problem des sexuellen Missbrauchs durch Priester Schäden verursacht. Die belgischen Gerichte wiesen die Klage unter Hinweis auf die Immunität des Heiligen Stuhls ab.

Die Kläger sahen ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt und wandten sich mit einer Beschwerde an den EGMR – diese blieb allerdings erfolglos. Zwar sei das Recht auf Zugang zu einem Gericht beschränkt, das sei aber wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität gerechtfertigt.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47067 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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