Staaten dürfen den Familiennachzug nur zwei Jahre pauschal aussetzen, der Heilige Stuhl genießt Staatenimmunität und Deutschland hat den Kundus-Luftangriff ausreichend aufgeklärt. Was sonst noch so in Straßburg los war.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geht es oftmals um hochpolitische Gegenstände: So forderte er bereits im Februar, Alexey Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das Gericht gab damit dem Antrag des russischen Oppositionsführers auf Erlass einstweiliger Maßnahmen statt – das passiert nur höchst selten. Russland indes kritisierte diese "klare und grobe Einmischung" in die Arbeit der Justiz eines souveränen Staates, Nawalny sitzt noch immer in russischer Haft.
Aufgrund der Corona-Pandemie war das Gebäude des EGMR über einen langen Zeitraum quasi für die Öffentlichkeit geschlossen, deshalb war eine Verhandlung Ende September aus mehreren Gründen besonders: Es ging um zwei Großelternpaare aus Frankreich, die die französische Regierung dazu bewegen wollen, ihre Töchter und Enkelkinder, die sich einst freiwillig dem IS angeschlossen hatten, zurückzuholen. Verhandelt wurde vor der Großen Kammer, was nur in seltenen Fällen, etwa zur Klärung grundsätzlicher Fragen, passiert. Und: Die Verhandlung fand als eine der ersten wieder in Präsenz statt.
Auch inhaltliche Fragen der Corona-Pandemie landeten beim EGMR, so zog etwa ein Feuerwehrmann gegen die in Frankreich geltende Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen nach Straßburg.
In unserem Rückblick finden Sie sechs wichtige Entscheidungen – vom Kundus-Luftangriff bis zum Putschversuch in der Türkei.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47067 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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