Sollte man kennen: Sechs wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2021

von Dr. Franziska Kring

31.12.2021

2/6: Big Brother is watching you?

Außerdem gab es vom EGMR strengere Vorgaben für die anlasslose Internetüberwachung durch Geheimdienste. Vor gut drei Jahren hatte der Straßburger Gerichtshof die frühere Überwachungspraxis der britischen Regierung und ihres Geheimdienstes GCHQ für rechtswidrig erklärt. Eine derartige massenhafte Datenabschöpfung könne nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein.  

Die Große Kammer des EGMR hat in diesem Jahr das Urteil bestätigt und den Staaten weitere Regeln an die Hand gegeben: So brauche es "end-to-end"-Absicherungen, also eine Kontrolle in allen Schritten des Überwachungsvorgangs – von der Bestimmung des Suchbegriffs, nach dem ein Datenstrom gefiltert werden soll, bis hin zum nachträglichen Rechtsschutz

Die Praktiken des britischen Geheimdienstes aus der Snowden-Ära im Zusammenhang mit dem Abfangen von Daten und der Abschöpfung bei Providern hätten sowohl gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 der EMRK als auch gegen Art. 10 verstoßen, der unter anderem die Pressefreiheit schützt.

Das Votum der Großen Kammer ging indes nur mit zwölf zu fünf Stimmen aus – einige Sondervoten enthielten teils dramatische Appelle: So beendete der portugiesische EGMR-Richter Pinto de Albuquerque seine abweichende Meinung mit den Worten: "Das gegenwärtige Urteil des Straßburger Gerichts hat die Tore geöffnet für ein elektronisches 'Big Brother' in Europa."

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47067 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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