EGMR zum Cum-Ex-Skandal: Ban­kier Olea­rius schei­tert in Straßburg

17.09.2024

Mit undurchsichtigen "Cum-Ex"-Geschäften wurde der Staat um Milliarden geprellt, die Rolle von Bankier Olearius blieb bis zuletzt unklar. Er sah sich vorverurteilt. Der EGMR sah aber keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des Hamburger Bankiers Christian Olearius abgewiesen. 

Im bundesweit ersten Strafprozess um die Cum-Ex-Deals hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2020 zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt, der Bundesgerichtshof hatte dies ein Jahr später bestätigt. Olearius selbst war in diesem Prozess zwar nicht angeklagt, kritisierte aber, dass er dort vorverurteilt worden sei. Der frühere Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg sah sich daher in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Das sahen die Straßburger Richter anders.

Bei Cum-Ex-Geschäften bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren - Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin- und hergeschoben. Die Bundesrepublik hatte dabei keinen Überblick, ihr entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit dieser Geschäfte. 

Der Strafprozess gegen Olearius selbst war wegen seines schlechten Gesundheitszustandes bereits im Juni 2024 eingestellt worden.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR zum Cum-Ex-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55432 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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