Sollten Juristen kennen: 8 wich­tige BFH-Urteile aus 2019

von Dr. Anja Hall

23.12.2019

4/8: Kosten für ein Sky-Abo können Werbungskosten sein

Es klingt wie der Traum eines jeden Fußballfans: Fußball im Fernsehen schauen und die Kosten für das Sky-Abo von der Steuer absetzen. "Nicht ausgeschlossen", sagt dazu der BFH - zumindest im Fall eines hauptamtlichen Trainers, der angibt, das Bundesligapaket überwiegend beruflich zu nutzen (Urt. v. 16.01.2019, Az. VI R 24/16).

Der Torwarttrainer hatte beim Pay-TV-Sender Sky ein Abonnement abgeschlossen, wobei eines von drei Paketen die Spiele der Fußball Bundesliga beinhaltete. In seiner Einkommenssteuererklärung wollte der Mann den Teil der Abo-Kosten, der auf das Fußballpaket entfällt, als Werbungskosten abziehen. Er gab an, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.

Das Finanzamt lehnte das ab, ebenso das Finanzgericht (FG) Düsseldorf. Als Werbungskosten können unter anderem Ausgaben für Güter geltend gemacht werden, wenn diese ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Aus Sicht des FG ist ein Sky-Bundesliga-Abonnement aber immer privat und nicht beruflich veranlasst.

Der BFH hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zurück. Bei einem Trainer eines Lizenzfußballvereins halten die obersten Finanzrichter eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Bundesliga-Pakets jedenfalls "nicht für ausgeschlossen". Das muss das FG nun prüfen. Dazu soll das Gericht, so der BFH, auch Trainerkollegen und Spieler vernehmen.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39345 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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